Donnerstag, 27. Februar 2014

LaLa's Simple Shawl

Ihr glaubt es kaum. Ich habe es endlich mal geschafft, ein 100Farbspiele Farbverlaufsknäuel auf die Nadeln zu kriegen:

Malediven


 
Wenn ich Euch jetzt sage, dass ich nur 10 km von Kappeln entfernt wohne und dort sogar arbeite,  dann könnt Ihr es bestimmt nicht verstehen, dass ich das Lädchen nicht schon früher aufgesucht habe, oder?




Naja, nun ist es auf jeden Fall passiert. 




Das Muster für das Tuch habe ich bei Ravelry entdeckt: LaLa's Simple Shawl von Laure Linneman (in deutscher Übersetzung). Gestrickt habe ich mit NS 3,5.




Nur ein ganz kleiner Rest ist von dem 190g Knäuel übrig geblieben.




Leider lassen sich die Farben auf den Fotos wieder so gar nicht gut einfangen. Aber wer die Wolle von Melanie kennt, weiß, wie schön die Farben sind.




Und das Stricken mit gefachter Wolle bin ich ja gewohnt *ggg*





Dienstag, 18. Februar 2014

Markenproblem geklärt

Eure lieben Kommentare und Emails habe ich zum Anlass genommen, mich mit den Thema Markenschutz in dieser Sache mal etwas genauer auseinander zu setzen. Schließlich kann man ja nichts alles einfach so hinnehmen, oder?

Also (für die, die es interessiert):

Mit dem DPMAregister (Deutsches Patent- und Markenamtregister) werden die gesetzlichen Veröffentlichungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Registerdaten bereitgestellt. Die Marken, die geschützt wurden, sind dort in einzelne Klassen eingeteilt, die sog. Nizza-Klassifikation, je nach Art der Ware.

Zu meinem Fall:
Die Firma ebbeundflut ist tatsächlich eine beim DPMA eingetragene Wortmarke, und zwar u.a. unter der Nizza-Klasse 24. In dieser Klasse sind Wortmarken für Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bettdecken; Tischdecken geführt. Aber eben weil sie dort eingetragen ist, soll ich gegen das Markenschutzgesetz verstoßen haben.
Wir, die mit Wolle handeln, müssen uns aber an der Nizza-Klasse 23 orientieren, die Klasse für Wollgarne und Wolle [versponnen] (Danke an dieser Stelle an Marina für den Hinweis). In dieser Klasse hatte die oben besagte Firma aber gar keinen Eintrag (sie handeln ja auch nicht mit Wolle, sondern mit bedruckten T-Shirts).

Da sich der Markenschutz immer nur auf die jeweilige Klasse bezieht, ich aber gar keinen Stoff, sondern Wolle mit diesem Namen versehen habe, wurde somit nicht gegen das Markenschutzgesetz verstoßen. Anders wäre es gewesen, wenn die Firma auch in der Nizza-Klasse 23 einen Eintrag gehabt hätte.

Wer also mit Wolle handelt, sollte sich vor der Namensvergebung im Register des DPMA kurz erkundigen, ob für die Nizza-Klasse 23 ein aktueller Eintrag vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, darf man den auserwählten Namen für die Wolle ruhig verwenden.

Hier der Link

Ich habe die Firma ebbeundflut auf den Sachverhalt hingewiesen, und sie hat sich höflich bei mir für den Fehler entschuldigt. 

Da hatte die Wolle aber schon einen anderen Namen ;-)



Sonntag, 16. Februar 2014

Ärger mit der Namensgebung

Höflich wurde ich von einer Firma darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wolle


diesen Namen nicht mehr tragen darf, weil ebbeundflut eine beim DPMA eingetragene Wortmarke ist. Meine Bezeichnung Ebbe & Flut ist für meine Designerwolle nicht zulässig, ich verstoße damit gegen den Markenschutz. Ich möchte bitte die Bezeichnung für meine Wolle ändern, ansonsten werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten.

Unglaublich, oder? Hättet Ihr gedacht, dass man die Farbe einer Wolle nicht nach den Gezeiten benennen darf? (Ups - Gezeiten ist auch eine eingetragene Marke)

Småland, Carmen, Rosige Zeiten, Admiral, Feuervogel, Blue Velvet (um nur 6 meiner Farbbeschreibungen zu nennen) - das sind alles eingetragene Marken. Muss ich jetzt sämtliche Knäuel umbenennen? Was bleibt dann da noch?
In Zukunft werden meine Knäuel wohl keine Farbnamen mehr erhalten :((

Montag, 10. Februar 2014

Der Blender

Ein neues Paar Socken kann ich Euch zeigen,



das Dritte in diesem Jahr.



Verstrickt habe ich für eine Schuhgröße 39 insgesamt 55g von dieser schönen Wolle:




Leider wollten sich die Socken farbtechnisch nicht wirklich gern fotografieren lassen.  Das Knäuel zeigt die Originalfarbe eigentlich ziemlich genau.



Das Muster ist "Der Blender" von Christiane Heidorn (bei Ravelry).




Ich habe dieses Muster sehr gern gestrickt, und es wird bestimmt noch einmal auf die Nadeln kommen. Für mich, denn dieses Paar hier wird verschenkt.




Schade, dass sich die Farben nicht richtig darstellen lassen.




In natura sind sie viel schöner.




Sonntag, 2. Februar 2014

Dänisches Franskbrød

Endlich habe ich mal wieder die Zeit gefunden, für's Sonntagsfrühstück ein frisches Brot zu backen. Dieses Mal gab's ein Franskbrød (so heißt das Weiß- bzw. Weizenbrot in Dänemark):




Ihr braucht

500g Weizenmehl Typ 550
1 Packung Trockenhefe
2 EL ÖL
1 Tl Salz und
300 ml lauwarmes Wasser.

Alles zu einem Teig verkneten und 20 Minuten gehen lassen.


 
Danach gut durchkneten und zu einem länglichen Brot formen. Auf ein mit Backpapier belegtes Backblech legen, mit einem verquirltem Ei bestreichen und mit 3 EL Mohnsamen bestreuen. In ca. 3 cm Abstand schräg einschneiden und nochmals 20 Minuten gehen lassen.




In den auf 225° bei Ober- u. Unterhitze vorgeheizten Backofen auf mittlerer Schiene einsetzen, eine Tasse Wasser mit hineinstellen und ca. 35 Minuten backen.




Wenn man auf die Unterseite des Brotes klopft und es hohl klingt, ist es fertig.





Lecker mit Käse oder Marmelade. Kann der Sonntag schöner beginnen?